Wenn Vierbeiner auf Reisen gehen
Selbstverständlich ist es nur zu gut nachvollziehbar, dass Herrchen und Frauchen ihren geliebten Vierbeiner, ob Hund oder Katze, auch im Urlaub immer um sich haben möchten. Alleine nur der Gedanke daran, dass das geliebte Haustier in einer Pension oder ähnliches für die Zeit des Urlaubs abgegeben werden muss, sorgt für Angstzustände und Gänsehaut. Allerdings bedeutet eine Reise mit diesem, vor allem dann, wenn sie ins Ausland geht, sehr viel Vorbereitung für die Besitzer. So muss an einen Pass, an die richtigen Impfungen und an einen Mikrochip gedacht werden. Denn ohne all diese wichtigen Punkte ist ein Grenzübertritt nicht erlaubt.
Sobald der Wunsch entsteht das Haustier mit in den Urlaub zu nehmen, sollte das Besorgen eines Haustierpasses mit in die Planung einbezogen werden. Innerhalb der EU dürfen Hunde und Katzen nur mit diesem Ausweis über die Grenze. Dieses Papier wird vom eigenen Tierarzt ausgestellt. Hier sind unter anderem die Daten zu dem Tier und seinem Herrchen und die letzte Tollwutimpfung vermerkt. Laut dem ADAC muss die erste Impfung mindestens 21 Tage vor dem Zeitpunkt des Grenzübertritts erfolgt sein. Für die Folgeimpfungen gibt es keine derartigen Fristen. Neben diesem Punkt müssen die Tiere ebenfalls mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Allerdings reicht bis zum Ende des Monats Juli auch noch die herkömmliche Tätowierung als Identifikationsmerkmal aus.
In den Ländern Großbritannien, Malta, Irland und Schweden gelten besonders strenge Regeln für die einreisenden Haustiere. Bis zum Ende 2011 muss zusätzlich zum Ausweis auch der Nachweis von Tollwut-Antikörpern im Tierblut nachgewiesen werden. Und auch die Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken ist verpflichtend. Ebenfalls können diese und andere spezielle Regeln auch in Nicht-EU-Ländern gelten. Diese sollten selbstverständlich vor der Einreise in das jeweilige Land erfragt werden. Zudem gibt es verschiedene Länder die die Einreise bestimmter Kampfhundrassen verbieten. Zu diesen Ländern zählen Frankreich, Dänemark, Großbritannien, Ungarn und Norwegen. Hin und wieder kommt es ebenfalls vor, dass neben dem Leinenzwang auch ein Maulkorb angelegt werden muss.

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