Kein Verlass auf Abflugzeiten
Wegen ihrer kurzfristigen Änderungen der Startzeiten von Urlaubflügen sind die Reiseanbieter nun in das Visier der Verbraucherschützer geraten. Die Kunden könnten sich laut Meinung dieser auf die Zeitangaben bei der Buchung oftmals nicht verlassen. Dies kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Sie warnen davor, dass die Daten, die bei der Buchung angegeben sind, nur vorläufiger Natur seien und sich häufig kurzfristig noch ändern.
Sehr viele Urlauber kennen das Problem aus eigner Erfahrung nur zu gut. Die Airlines und Reiseanbieter ändern ihre Abflugzeiten oftmals erst so kurzfristig, dass jede Reisefreude zuerst einmal stirbt. Statt Vorfreude macht sich Frust darüber breit, dass stundenlanges und frustriertes Warten vorherrscht. Nun geht der Verbraucherzentrale Bundesverband gerichtlich gegen diese Unsitte vor. Bisher mahnten die Verbraucherschützer insgesamt drei Fluggesellschaften und sieben Reiseanbieter ab. Daraufhin gaben vier der Anbieter eine Unterlassungserklärung ab. Der VZBV erhob die Klage unter anderem gegen TUI Deutschland, easy Jet, Schauinsland-Reisen und gegen Alltours.
Innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Reisebestätigungen ließen sich lediglich versteckte Hinweise, wie beispielsweise „Änderungen vorbehalten“, finden. Insgesamt seien zehn Unternehmen abgemahnt worden, wobei gegen fünf Reiseveranstalter und Fluggesellschaften geklagt werden soll. Hierzu erläuterte der Deutsche Reiseverband (DRV), dass Änderungen bei Pauschalreisen mit einem langen Buchungsvorlauf nicht ganz vermeidbar seien. Gerd Billen, der Vorstand des VZBV sagte, dass es wichtig sei, dass die Verbraucher Verlässlichkeit erhalten, vor allem in Bezug auf Reisen und auch im Urlaub. Daher dürfe es Änderungen von Flugzeiten lediglich nur in engen Grenzen geben. Für den Urlauber stelle es eine starke Beeinträchtigung dar, wenn Nachtflüge erst nachträglich in den Reiseunterlagen angegeben werden. Genauso verhält es sich dann, wenn Urlaubszeit durch einen späteren Flug verloren gehe. Denn wenn die geänderten Zeiten bereits früher bekannt gegeben worden wären, hätten eventuell einige Urlauber die Reise gar nicht erst gebucht. Eine DRV-Sprecherin erklärte, dass es in Einzelfällen zu Flugverschiebungen kommen könne. Einige Gründe für diese Änderungen könnten laut ihrer Meinung Arbeiten an Flughäfen, Verschiebungen der Startzeiten durch die Flugsicherung oder besondere Wetterlagen sein. Jedoch würden die Pauschalpakete der Reiseveranstalter bereits meist ein Jahr im Voraus geschnürt werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt, dass die Urlauber ihre Flugzeiten kurz vor der Abreise nochmals genau prüfen sollten, da die Daten, die bei der Buchung angegeben werden nur vorläufig seien und sich häufig noch kurzfristig ändern. Die Pauschalurlauber erfahren die tatsächlichen Zeiten erst kurz vor der Reise aus den Reiseunterlagen. Für all jene, die ihren Flug direkt bei der Airline gebucht haben, sollten in jedem Fall auf der Internetseite des Flughafens prüfen, ob die Abflugzeit noch stimmt. Laut Kerstin Hoppe, der Reiserechtlerin des VZBV, können Reisende, denen durch die Änderungen der Flugzeiten Zusatzkosten entstehen, diese als Schadensersatz vom Veranstalter oder der Fluggesellschaft zurückfordern. Jedoch greift das Rücktrittsrecht nur in Ausnahmefällen.
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